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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)


In den gesetzlichen Krankenkassen sind insgesamt rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland versichert. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, d. h., sie verwalten ihre Geschäfte selbst nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches (SGB). Die Selbstverwaltung wird ausgeübt durch gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber, bei den Ersatzkassen nur durch Vertreter der Versicherten. Auf Bundesebene vertritt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die Krankenkassen gegenüber Öffentlichkeit und Politik.

Ein wesentliches Strukturprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Pluralität der Organisationsstrukturen. Es gibt acht Kassenarten und zurzeit rund 200 Krankenkassen, die bundesweit oder regional organisiert sind.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer bis zu einem Jahreseinkommen von 48.600,00 € (im Jahr 2009) pflichtversichert. Arbeitnehmer mit höherem Einkommen können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Beiträge werden unabhängig vom Risiko des Versicherten (Alter/Geschlecht/Gesundheitszustand) als Anteil vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Anspruch auf Leistungen hat jeder Versicherte nach seinem Bedarf - unabhängig von der Höhe seiner Beiträge. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.







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