Die BKK

Organisation

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Die rechtlichen Voraussetzungen der Sozialversicherung sind von staatlicher Seite definiert. Da Gesetze das Krankenversicherungssystem regeln, ist auch die BKK staatlich organisiert. Doch in der praktischen Arbeit ist die BKK im wesentlichen selbstständig. Die Träger der Krankenversicherung, d. h. die Versicherten und Arbeitgeber, tätigen ihre Verwaltung gänzlich autonom. Das ist der Grund, warum hier von Selbstverwaltung gesprochen wird.

Im System der Selbstverwaltung gibt es einen Verwaltungsrat, der die Leitentscheidungen für seine Krankenversicherung fällt und einen Vorstand. Durch die Wahlmöglichkeit hat jeder Versicherte die Möglichkeit, Einfluss auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates zu nehmen. Dieser bestimmt zugleich die Zusammensetzung des Vorstands und kontrolliert dessen Arbeit. Der Vorstand ist zugleich für die Vorbereitung von Beschlüssen zuständig und koordiniert deren Umsetzung.

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