Das Prinzip der Sozialversicherung und damit auch der Gesetzlichen Krankenversicherung ist bis heute unverändert. So bilden die Versicherten seit jeher eine Solidargemeinschaft. Durch die Beiträge zur Krankenversicherung helfen die Gesunden den Kranken, mit denen zur Pflegeversicherung wird den Pflegebedürftigen geholfen. Über die Rentenversicherung unterstützen die Jungen die Alten, bei Arbeitslosigkeit zahlen Arbeitnehmer für Erwerbslose. So sind die Arbeitgeber ebenfalls in die Solidargemeinschaft miteinbezogen, da sie grundsätzlich die Hälfte aller Beiträge übernehmen. Die Unfallversicherung wird ausschließlich von den Arbeitgebern allein finanziert.
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© Landesverband der Betriebskrankenkassen Baden-Württemberg.
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