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Organspende

Organspende - was geht mich das an? Spätestens dann, wenn man selbest in die Situation kommt, ein Organ zu benötigen, dann wünscht man sich, daß in Deutschland mehr Menschen zur Organspende bereit wären. Mit der "BKK-Aktion Organspende” wollen die baden-württembergischen Betriebskrankenkassen dazu beitragen, das Thema Organspende stärker ins Bewußtsein der Bevölkerung zu rücken (Auf Anfrage versenden wir Organspendeausweise oder einfach kostenlos von unserer Seite herunterladen, download Organspendeausweis). Wir möchten, daß Sie sich mit diesem Thema beschäftigen - auch wenn Sie gegenwärtig nicht betroffen sind. Die Betriebskrankenkassen stehen Ihnen gerne mit weiteren Informationen zur Seite.

Mit dem Transplantationsgesetz von wurden in Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung von Organen geschaffen. Der Hirntod eines Menschen ist die Bedingung (außer bei Lebendspenden) zur Organentnahme. Beim Hirntoten ist die Gehirnfunktion vollständig und unwiederbringlich erloschen. Dies kann beispielsweise nach einem schweren Unfall mit Schädelverletzungen der Fall sein.

Auch wenn beim Hirntoten die Atmung und der Kreislauf noch künstlich aufrechterhalten werden und er vermeintlich aussieht, als würde er nur schlafen, handelt es sich doch um einen Verstorbenen. Zwei erfahrene Ärzte (beispielsweise Anästhesisten, Neurologen, Neurochirurgen, intensivtherapeutisch tätige Internisten) müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Sie dürfen auch nichts mit einer eventuell später stattfindenden Organentnahme zu tun haben. Beide Ärzte halten sich bei der Hirntoddiagnose streng an klinische und apparative Kontrolluntersuchungen, die dokumentiert werden. Diese Untersuchungen beinhalten sowohl den Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen als auch die Feststellung, daß der totale Ausfall der Gehirndurchblutung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Erst wenn diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Patient für tot erklärt. Sofern der Verstorbene keinen Organspendeausweis ausgefüllt hat, haben nun die Angehörigen eine schwierige Entscheidung zu treffen - und dies angesichts des Verlustes eines nahestehenden Menschen. Stimmen sie der Organentnahme zu und ermöglichen damit anderen Menschen ein Weiterleben oder verweigern sie ihre Zustimmung? Keine leichte Entscheidung. Sowohl ethische als auch religiöse Aspekte können den Ausschlag für oder gegen eine Organentnahme geben. In jedem Fall werden die Ärzte die Entscheidung der Angehörigen akzeptieren.

Um nicht unvorbereitet mit einer solchen Situation konfrontiert zu werden, ist es ratsam, sich rechtzeitig über die Frage: "Organspende ja oder nein?” Gedanken zu machen und mit seinen nächsten Angehörigen und im Freundeskreis über diese Entscheidung zu sprechen. Denn auch ohne diese Entscheidung treffen zu müssen, ist der Tod eines nahen Angehörigen für die Zurückbleibenden ein tragisches Erlebnis, das es zu verkraften gilt. Bei einem Ja oder Nein zur Organspende gibt es viel zu bedenken - aber vielleicht kann Leben gerettet werden.

Weitere Informationen beim Arbeitskreis Organspende, BzgA

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